Das EU-Parlament hat sich am 13. November in erster Lesung mit der Nahverkehrsverordnung befaßt und die Vorlage des EU-Verkehrsausschusses (vgl. Mitteilungen vom 20.11.2001, lfd.Nr. 696) nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erheblich verändert. Nach erster Einschätzung konnten sich eine Reihe von kommunalfreundlichen Regelungsvorstellungen des Ausschusses nicht durchsetzen.
Der Beschluss des Europäischen Parlaments wird nunmehr an den Ministerrat zur Entscheidung weitergeleitet. Über den weiteren Fortgang des Verordnungsgebungsverfahrens wird berichtet.
Az.: III/1 640 - 00