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745/2001

Fahrzeuganhänger als Werbeanlage

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Fahrzeuganhänger, deren nach objektiven Merkmalen erkennbarer Hauptzweck darin liegt, längere Zeit oder fortgesetzt mit Werbung an allgemein sichtbaren Stellen abgestellt zu werden, sind ortsfeste Einrichtungen i.S.v. § 13 Abs. 1 S. 1 SächsBO (wie OVG NW, Urt. v. 17.02.1998, BRS 60 Nr. 130).

SächsOVG, Beschl. v. 30.04.2001 - 1 B 27/01 -

Az.: II/1 660-00/1