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434/2001

Gebührenfestsetzung bei Rahmensätzen

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Ein Arbeitskreis von Vertretern verschiedener Bauaufsichtsämter in NRW hat Empfehlungen einer Gebührenfestsetzung bei Tarifstellen mit Rahmensätzen erarbeitet. Diese werden zur Anwendung empfohlen. Die vorliegenden Empfehlungen enthalten noch genügend Spielraum für Abweichungen und Ergänzungen.

Diese Empfehlungen sind im Intranet des Verbandes - Bereich Fachinformation und Service Þ Städtebau und Wohnungswesen - abrufbar.

Az.: II/1 660-00/1