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176/2001

Vorbeugender Brandschutz

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Das Innenministerium hat im Hinblick auf die schwerwiegenden rechtlichen Folgen, die sich aus einer Vernachlässigung der Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz, insbesondere der Brandschau ergeben können, einen Erlaß zu Fragen der Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften, der Brandschau und der Brandsicherheitswachen herausgegeben. Der Erlaß ist auf fünf Jahre befristet. Der Erlaß kann im Intranet unter Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, abgerufen werden.

Az.: I 132-02