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293/2001

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zu Mobilfunksendeanlagen

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Schädliche Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht nachweisbar, wenn die in 26. BImSchV enthaltenen Grenzwerte eingehalten werden.

Nds. OVG, Urteil vom 19.01.2001 - 1 O 2761/00 -

Az.: II/1 615-02