Schädliche Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht nachweisbar, wenn die in 26. BImSchV enthaltenen Grenzwerte eingehalten werden.
Nds. OVG, Urteil vom 19.01.2001 - 1 O 2761/00 -
Az.: II/1 615-02