In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Nordrhein-Westfalen (Landtagsdrucksache 13/1532) hat die Landesregierung mitgeteilt, daß zum 30. Juni 2001 102 Städte und Gemeinden ihre Haushaltswirtschaft mit einem Haushaltssicherungskonzept (HSK) nach § 75 Abs. 3 GO NRW führen. Davon entfallen 17 Haushaltssicherungskonzepte auf kreisfreie Städte und 85 auf kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die auf kreisangehörige Gemeinden entfallenden Haushaltssicherungskonzepte schlüsseln sich wie folgt auf die Größenklassen auf:
Bis zu 10.000 Einwohnern: | 4 HSK |
10.000 – unter 25.000 Einwohner: | 31 HSK |
25.000 – 60.000 Einwohner: | 27 HSK |
über 60.000 Einwohner: | 53 HSK |
Zur Zeit führt kein Kreis und kein Landschaftsverband in Nordrhein-Westfalen ein Haushaltssicherungskonzept.
Az.: IV-904-09