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596/2001

Erlass zur Korruptionsbekämpfung

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Das Innenministerium hat den Runderlaß "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 12.04.1999 (SMBl. NRW. 20020) geändert. Die Änderungen sind im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 49 vom 17.09.2001 veröffentlicht. Im wesentlichen wird in Nr. 2.6 Abs. 3 der Begriff des "Anfangsverdachts" konkretisiert. Des weiteren werden neue Verfahrensvorgaben hinsichtlich der Regelanfrage bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse gemacht.

Der Ursprungserlaß sowie die geänderte Fassung sind lediglich für die Landesverwaltung verbindlich, aber für die Kommunalverwaltung als Richtschnur empfehlenswert. Beide Fassungen sind im Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachinformation und Service Rubrik "Recht und Verfassung" abrufbar.

Az.: I/2 101-01-3