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579/2001

Integrationsvereinbarungen nach dem neuen SGB IX

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In den Mitteilungen Nr. 17 vom 5.9.2001, lfd. Nr. 537, hatten wir auf Hilfestellungen der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Hauptfürsorgestellen zum Abschluß von Integrationsvereinbarungen nach § 14 b SchwbG bzw. § 83 SGB IX (neu) hingewiesen. Inzwischen liegt eine aktuelle Arbeitshilfe "Ingegrationsvereinbarungen" vor, die für Westfalen-Lippe beim Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, 48133 Münster (E-Mail: he.schlueter@lwl.org) und für das Rheinland beim Integrationsamt des Landeschaftsverbandes Rheinland, 50663 Köln (E-Mail: k.fankhaenel@lvr.de) angefordert werden kann.

Darüber hinaus sind die Integrationsämter gerne bereit, Beratungsgespräche im Zusammenhang mit der Erstellung einer Integrationsvereinbarung zu führen und Anfragen hierzu zu beantworten. Ferner werden die Integrationsämter auch regelmäßige Schulungsveranstaltungen anbieten.

Az.: III 851