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592/2001

Kreis Lippe: Vereinbarung zur FFH-Richtlinie

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Der Kreis Lippe hat landesweit die erste Vereinbarung zwischen einem Kreis und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – FFH-Richtlinie) unterzeichnet. Der Kreis Lippe wird die Umsetzung der FFH-Gebiete im Rahmen der Landschaftsplanung selbst zu übernehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt dieses nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell in großzügigem Maße. Der Kreis Lippe wird im Rahmen der Aufstellung der Landschaftspläne und der Festsetzung der FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete, wie in den abgeschlossenen Planverfahren bereits praktiziert, besonderen Wert auf den Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung von Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen legen und auch darauf achten, dass die von den FFH-Gebieten betroffenen öffentlichen Waldbesitzer nicht benachteiligt werden.

Az.: II/2 60-01-2