Ein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt eine Gewinnerzielung zumindest in der Höhe voraus, daß das notwendige Eigenkapital für einen Bestand auf Dauer gebildet werden kann.
BayVGH, Urt. v. 20.03.2001 - 20 B 00.2501 -
Az.: II/1 620-01