weiss

515/2001

Stationäre ärztliche Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz

Link kopieren

In Mitteilungen StGB NRW vom 05.02.1997, lfd. Nr. 70, hatten wir über eine private Krankenversicherung für die stationäre Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berichtet. Die Geschäftsstelle hat nunmehr zufällig erfahren, daß die DKV Deutsche Krankenversicherung AG den Rückversicherungsvertrag für die stationäre Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 31.12.2001 beendet hat.

Az.: I/1 857-2