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4/2002

Allgemeiner Bereitschaftsdienst

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Die Geschäftsstelle ist gebeten worden, nähere Informationen über die geschlechtsspezifische Besetzung des allgemeinen Bereitschaftsdienstes in den Städten und Gemeinden des StGB NRW einzuholen. Es wird um Mitteilung gebeten, ob und inwieweit der Bereitschaftsdienst ausschließlich mit männlichen Mitarbeitern besetzt wird bzw. mit welchem prozentualen Anteil auch weibliche Mitarbeiterinnen einbezogen werden.

Az.: I 042-05-3