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353/2002

Aufhebung der Pflanzenabfall-Verordnung

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In den Mitteilungen des StGB NRW vom März 2002 Nr. 164, S. 76, war zuletzt darauf hingewiesen worden, daß die Pflanzenabfall-Verordnung noch nicht aufgehoben worden ist. Nach den der Geschäftsstelle aktuell vorliegenden Informationen wird die Pflanzenabfall-Verordnung im Jahr 2002 voraussichtlich nicht mehr aufgehoben werden, weil die Prüfung von Einzelfragen noch der abschließenden Klärung bedarf.

Az.: II/2 32-00-18 qu/g