Mit Wirkung vom 1.1.2002 finden die zuletzt am 22.8.2001 geänderten Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen über die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufen sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit Anwendung. Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll. Sie sind für die Pflegekassen sowie für die medizinischen Dienste der Krankenversicherung verbindlich, regionale Abweichungen sind nicht zulässig. Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien sind im Wortlaut der neuen Fassung bei der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III 810 - 11/1