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255/2002

Zugriffsmöglichkeit auf Meldedaten

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Im Rahmen der Sitzung des staatlich-kommunalen Kooperationsausschusses AIVNRW am 16.04.2002 bat das Fiananzministerium Nordrhein-Westfalen darum, dass die Kommunen den Finanzämtern die Zugriffe auf Meldedaten gemäß § 5 Meldedatenübermittlungs-verordnung NW im automatisierten Verfahren ermöglichen. Zwar bestehe zu 95 Prozent eine Flächendeckung, jedoch bittet das Finanzministerium darum, dass auch die verbleibenden Gemeinden einen Zugriff über das LVN NRW-Netz eröffnen.

Az.: IV/3 805-03