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677/2002

Gästebuch auf einer Homepage III

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Ein weiteres deutsches Gericht hat sich mit Einträgen Dritter in Internet-Gästebüchern beschäftigt (vgl. zuletzt Mitteilung 539/2002). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 03.06.2002 (NJW2002, 3044ff.), dass rechtswidrige Einträge Dritter auch zur Haftung des Betreibers führen. Die wöchentliche Kontrolle etwaiger Gästebücher auf kommunalen Homepages wird daher dringend angeraten. Gegebenenfalls sollten Gästebücher nicht angeboten werden.

Az.: IV/3 800-01