Aufgrund einer Anfrage der Gemeinde Reken, Kreis Borken, bittet die Geschäftsstelle um Mitteilung, welche kommunalen Schulträger eine Vereinbarung geschlossen haben über die Übernahme von Kosten (nicht nur Schülerfahrkosten) für die Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schüler.
Az.: IV/2 211-7