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613/2002

Verwaltungsverfahrensgesetz 2002 verkündet

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Am 24.08.02 wurden im Bundesgesetzblatt die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Bundesvorschriften verkündet (BGBl. I, 3322ff., PDF unter 217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3321.pdf). Damit können ab dem 01.02.2003 u.a. Verwaltungsakte und Anträge, die bislang schriftlich erstellt werden mussten, elektronisch ergehen bzw. gestellt werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz erstellt wurden und der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Geschäftsstelle erwartet die Anpassung der Landesvorschriften für das erste Halbjahr 2003. Weitere Einzelheiten werden in einem Aufsatz im Städte- und Gemeinderat in einer der nächsten Ausgaben erläutert.

Az.: IV/3 830-05