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246/2003

Interkommunale Zusammenarbeit

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Der derzeit im Landtag befindliche Gesetzentwurf zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sieht speziell für den Feuerschutz vor, daß „Gemeinden und Kreise zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gem. § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen können. Hierbei sind die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen. Eine Anhörung des Artikelgesetzes ist für Anfang Mai d.J. vorgesehen.

Bereits jetzt versuchen Städte und Gemeinden auf dem Wege kommunaler Zusammenarbeit die mit dem effektiven Brandschutz zusammenhängenden Probleme zu lösen. Sofern bereits konkrete öffentlich-rechtliche Vereinbarungen vorliegen, wird gebeten sie der Geschäftsstelle mitzuteilen. Zahlreiche konkrete Anfragen belegen, daß ein Interesse an „praktischen Beispielen“ besteht.


Az.: I 132-03