Mit Wirkung zum 01.07.2003 sind passrechtliche Vorschriften geändert worden Zum einen wurde die Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe vom 25.07.2000 sowie vom 03.12.2001 geändert. Daneben wurde § 1 der Passgebührenverordnung vom 03.12.2001 geändert. Die Muster sowie die konkreten Gebührentatbestände und -sätze können dem Bundesgesetzblatt (BGBl Teil 1, S. 922 ff.) entnommen werden.
Az.: I/2 113-00