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554/2003

Stellung des für Finanzwesen zuständigen Bediensteten

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Das Innenministerium hat der Geschäftsstelle ein Schreiben an die Bezirksregierungen zur Kenntnis übersandt, welches Hinweise zur Mitwirkung des für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten im Verwaltungsvorstand gemäß § 70 Abs. 1 GO NRW enthält.
 
Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz vom 13.07.1999 ist in den §§ 79 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3, 93 Abs. 2 Satz 1 und 104 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Begriff „Beamter“ durch „Bediensteter“ ersetzt worden. Im § 70 Abs. 1 GO NRW ist dies nicht nachvollzogen worden. Deshalb war zweifelhaft, ob auch ein für das Finanzwesen zuständiger Angestellter dem Verwaltungsvorstand angehören kann.
 
Das Innenministerium teilt nun mit, dass unabhängig davon, welche rechtlichen Schlüsse durch Auslegung des Gesetzes gezogen werden können, es - im Hinblick auf eine vollständige Beratung - damit einverstanden sei, dass auch ein für das Finanzwesen zuständiger Angestellter dem Verwaltungsvorstand angehören kann.

Az.: IV/1 904-06