Das Innenministerium NRW hat eine Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz erlassen. Dieses ist im Ministerialblatt ab Seite 648 veröffentlicht.
Az.: I/2 120-00
542/2003
Das Innenministerium NRW hat eine Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz erlassen. Dieses ist im Ministerialblatt ab Seite 648 veröffentlicht.
Az.: I/2 120-00