Das Innenministerium hat mitgeteilt, daß es ab sofort beabsichtige, alle Dienstfahrzeuge des Institutes der Feuerwehr NRW im Rahmen einer eingeschränkten Versteigerung - am Institut der Feuerwehr NRW in Münster – an Feuerwehren zu veräußern. Sollte ein Verkauf an eine Feuerwehr in NRW im Rahmen des vorgenannten eingeschränkten Bieterkreises nicht möglich sein, sollen alle Dienstkraftfahrzeuge entsprechend der Regelung des § 13 KfzR der allgemeinen Versteigerung des Landes NRW zugeführt werden. Die Versteigerungstermine werden im Internet-Angebot des Instituts der Feuerwehr unter „idf.nrw.de“ veröffentlicht.
Az.: I 130-00