Laut dem der Geschäftsstelle des StGB NRW vorliegenden Referententwurfzum Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW) sollen demnächst auch die Internet-Auftritte der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eine behindertenfreundliche Nutzung ermöglichen. Mit dem Entwurf will das Land NRW eine der Bundesregelung vergleichbare Situation schaffen (vgl. StGB NRW Mitteilung 316/2002 - Behindertenfreundliche Internetseiten).
Nach § 10 I des Entwurfs sollen diese ihre Online-Auftritte und -Angebote schrittweise technisch so gestalten, dass sie von behinderten Menschen genutzt werden können. Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung regeln.
Az.: G/3 805/03