Die Europäische Kommission will offensichtlich die Strukturen der Kommunalwirtschaft in Deutschland daraufhin überprüfen, ob sie mit europäischem Recht vereinbar sind. Dabei geht es insbesondere darum, ob und inwieweit das europäische Wettbewerbsrecht auf die Erbringung kommunaler Dienstleistungen anzuwenden ist. Zu diesem Zweck hat die Generaldirektion Binnenmarkt die Bundesregierung aufgefordert, die aktuellen Strukturen im Einzelnen darzulegen. Die Bundesregierung hat in ihrem Antwortschreiben, das in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erstellt wurde, die Sonderstellung und die verfassungsmäßig garantierte Gestaltungs- und Organisationsfreiheit der Gemeinden bekräftigt. Sie darf, so die klare Botschaft an die Kommission, nicht durch die Anwendung des europäischen Vergaberechts beschnitten werden.
Az.: IV/3 970-08