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208/2003

Homepage-Anforderungen nach Behindertengleichstellungsgesetz NRW

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Nach dem  Referententwurf zum Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW) sollen demnächst auch die Internet-Auftritte der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eine behindertenfreundliche Nutzung ermöglichen. Mit dem Entwurf will das Land NRW eine der Bundesregelung vergleichbare Situation schaffen (vgl. StGB NRW Mitteilung 316/2002 - Behindertenfreundliche Internetseiten).
 
Nach § 10 I des Entwurfs sollen diese ihre Online-Auftritte und -Angebote schrittweise technisch so gestalten, dass sie von behinderten Menschen genutzt werden können. Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung regeln.

Az.: G/3 805-03