Die aktuelle Prognose der Pflichtquote und der Durchschnittsvergütung für das 1. Quartal 2003, zu denen Versorgungsunternehmen zur Versorgung von Letztverbrauchern von ihrem Übertragungsnetzbetreiber Strom nach § 11 Abs. 4 EEG abzunehmen haben, beträgt laut VDN: 7,45 Prozent und 8,86 ct/kWh
(Quelle: www.vdn-berlin.de)
Az.: IV/3 811-16