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211/2003

Verwaltungsverfahrensgesetz in Bayern reformiert

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Zum 01.03.2003 wurden in Bayern unter anderem das Landesverwaltungsverfahrensgesetz als auch das Meldgesetz reformiert. Schwerpunkt der Änderungen im Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit vom 24.12.2002 (GVBl. 2002, 962ff.) ist die Zulässigkeit elektronischer und signierter Anträge und Verwaltungsakte auch im Landesverwaltungsverfahren und die Anpassung des Landesmeldegesetzes an das neue Meldrechtsrahmengesetz. Somit werden Online-Auskünfte möglich und die behördeninterne Rückmeldung anstelle einer Abmeldung beim Wegzug aus einer Kommune eingeführt.

Az.: G/3 805-03