Mit Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13 v. 28.03.2003 sind nunmehr die Neufassung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW, die Verordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW sowie die Verordnung über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren bekannt gemacht worden. Die Neufassungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW sind gem. § 82 am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten.
Az.: IV/1 952-00