Die aktuelle Prognose der Pflichtquote und der Durchschnittsvergütung für das 2. Quartal 2003 zu denen Versorgungsunternehmen zur Versorgung von Letztverbrauchern von ihrem Übertragungsnetzbetreiber Strom nach § 11 Abs. 4 EEG abzunehmen haben, beträgt laut VDN: 5,99 % und 8,83 ct/kWh.
(Quelle: www.vdn-berlin.de)
Az.: IV/3 811-16