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773/2003

Muster-Erdgaskonzessionsvertrag zwischen Gelsenwasser AG und StGB NRW

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Die Novellierung des Energiewirtschaftsrechts (vgl. unsere MITTEILUNGEN vom Mai 2003, lfd. Nr. 351) hat eine Anpassung des Muster-Erdgaskonzessionsvertrages mit der Gelsenwasser AG erforderlich gemacht. Nach Abschluss der Verhandlungen mit der Gelsenwasser AG im Spätsommer 2003 liegt nunmehr die Fortschreibung des Gelsenwasser/StGB NRW-Muster-Erdgaskonzessionsvertrages vor. In den Verhandlungen ist es uns gelungen, auch weiterhin einen auf die Bedürfnisse aller Beteiligten abgestellten Muster-Erdgaskonzessionsvertrag abzustimmen. Interessierten Mitgliedsstädten und -gemeinden stellen wir die Fortschreibung des Gelsenwasser Mustergaskonzessionsvertrag zur Verfügung.

Az.: IV/3 811-00