In den Mitteilungen Nr. 87/2003 hatten wir bereits über die beabsichtigte Änderung des Wahlkreisgesetzes berichtet. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag NRW beschlossen. Der Landtag hat diesen Gesetzentwurf am 04.07.2003 in erster Lesung beraten. Eine Übersicht über die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Wahlkreiseinteilung kann im Internetangebot des Innenministeriums unter www.im.nrw.de und dort unter Aktuelles abgerufen werden.
Az.: I/2 024-60