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217/2004

GEMA-Gebühren für Rundfunkgeräte in Feuerwehreinrichtungen

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Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Urheberrechts vor. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben in diesem Zusammenhang die mehrfach hervorgetretene Problematik aufgegriffen, daß die GEMA – für die Betroffenen meist überraschend – hohe Gebührenbeträge für die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten in Feuerwehreinrichtungen in Rechnung stellt. Um hier abzuhelfen, haben die kommunalen Spitzenverbände die Einführung einer entsprechenden Vergütungsfreiheit im Rahmen der Reform des Urheberrechtes gefordert.



Az.: I 130-01-2