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545/2004

Interneteinrichtung und -betreuung an Schulen in Nordrhein-Westfalen

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Aufgrund einer Kleinen Anfrage im Landtag (LT Drucks. 13/5447) hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW darüber informiert (LT Drucks. 13/5667), daß die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Arbeitsteilung bei der Wartung von IT-Ausstattungen in Schulen verabredet haben. Die Schulen seien ausschließlich für den pädagogischen First-Level-Support zuständig, die Schulträger hätten die Verantwortung für den technischen Second-Level-Support. Das Medienzentrum Rheinland habe dazu einen Leitfaden „Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen – Eine Orientierungshilfe für Schulen und Schulträger“ veröffentlicht (http://www.lvr.de/FachDez/Kultur/Medienzentrum/medienberatungnrw/Publikationen/).

Die Ausstattung der Schulen mit Hard- und Software und die Organisation des technischen Second-Level-Supports seien Aufgaben der Schulträger. Mit dem Handlungsfeld „Infrastruktur und Ausstattung“ habe die „e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung“ seit dem Jahr 2000 die Schulträger bei der Beschaffung schulgeeigneter Hard- und Software unterstützt. In dieser Zeit sei die Zahl der Schülerarbeitsplätze mit Zugang zum Internet auf 130.000 verdoppelt worden.

Az.: IV/2-240-10