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595/2004

Verordnung zu wassergefährdenden Stoffen neu in Kraft

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Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ist am 10. Juni 2004 neu in Kraft getreten (GV NRW 2004, S. 274 ff.). Die VAwS gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19 g Abs. 1 und Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. Die VAwS ist auch für die Gemeinden als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften insoweit von Bedeutung als sie auch für Hilfs- und Betriebsstoffe gilt, die auf Kläranlagen eingesetzt werden.

Az.: II/2 qu/hu