Am 01.07.2004 trat die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BITV-NRW) in Kraft. Damit müssen kommunale Homepages künftig so gestaltet sein, dass behinderte Menschen sie lesen und darin navigieren können.
Die Verordnung verlangt grundsätzlich, dass Angebote, die nach dem August 2004 im wesentlichen geändert werden, barrierefrei sein müssen. Nach einer weiteren Übergangsfrist müssen nach dem 31.12.2008 alle kommunalen Internet- und Intranet-Angebote, auch CDs und Terminals, barrierefrei sein.
Die Verordnung steht im Intranet des StGB NRW unter "Fachinfo & Service - Fachgebiete - Datenverarbeitung und Internet - Gesetze - Barriefreiheit" zum Download als PDF bereit.
Az.: G/3-1 840-05