Das Finanzministerium und das Innenministerium haben in einem gemeinsamen Runderlass die Verwaltungsvorschriften zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VV VwVG NRW) neu gefasst. Die Neufassung bezieht sich auf den ersten Abschnitt (Vollstreckung von Geldforderungen) und reagiert damit auf die Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Der Runderlass ist veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land NRW Nr. 37 v. 22.10.2004, S. 890 ff.
Az.: IV/1 952-00