Die Landesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes mit dem Ziel, die Qualität insbesondere im Schienenpersonennahverkehr zu sichern und weiter zu verbessern, verabschiedet.
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Der Gesetzentwurf sieht im wesentlichen vor, dass die neuen Zweckverbände die Anforderungen an die Qualität etwa hinsichtlich Pünktlichkeit, Sauberkeit oder Anschlußsicherheit in ihrer Vereinbarung mit den Eisenbahnunternehmen konkret definieren und Sanktionen für die Nichterfüllung regeln müssen. Konkreter Anlaß für diese Gesetzesinitiative ist das Verspätungschaos im Schienenverkehr im letzten Herbst. Durch die Möglichkeit, höhere Vertragsstrafen zu vereinbaren, sollen die Eisenbahnunternehmen zu intensiveren Schutzvorkehrungen bspw. bei Schmierfilmproblemen im Herbst bewegt werden.
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Der Gesetzentwurf sieht des weiteren vor, dass die Agentur Nahverkehr die einzelnen Qualitätsmerkmale konkretisiert und überwacht. Im Gesetzentwurf werden diese Merkmale nur allgemein definiert. Die Agentur soll zudem einen jährlichen Qualitätsbericht erstellen, der Grundlage für die Fortentwicklung der Qualitätsanforderungen sein wird.
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In den Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger soll die auf die Verhältnisse vor Ort bezogene Konkretisierung der Qualitätsanforderungen erfolgen. Die Verkehrsunternehmen haben die Vorgaben der Nahverkehrspläne zu berücksichtigen. Schließlich sollen die Zweckverbände auf die Aufnahme von „Mobilitätsgarantien“ in die Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde hinwirken. Gegenwärtig bestehen diese in einigen Verkehrsverbünden für Zeitkartenkunden.
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Eine Verbändeanhörung wird in Kürze erfolgen.
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Az.: III/1 441 - 50