Bei der Bewertung der Lärmimmissionen, die von einer an einer Bundesstraße geplanten Tankstelle auf ein benachbartes Wohngebäude ausgehen, ist der Lärm der Bundesstraße als Vorbelastung anzusehen.
BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 20 B 02.342 -
Az.: II/1 620-01