Der Integrationsbeauftragte der Landesregierung NRW und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW haben einen Leitfaden "Der Bau von Moscheen und anderen Gebetshäusern in Nordrhein-Westfalen" herausgegeben. Wesentlicher Bestandteil dieser Broschüre ist der Beitrag zu bau- und planungsrechtlichen Fragen bei Moscheen und Cem-Häusern. Anhand der rechtlichen Ausführung lassen sich Entscheidungen über die Zulässigkeit von Moscheen und anderen Gebetshäusern in bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Hinsicht leichter treffen. Die Veröffentlichung enthält auch Ausführungen zu präventiven Konfliktlösungen.
Der Leitfaden kann bezogen werden bei dem Integrationsbeauftragten der Landesregierung NRW, Sitz: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW, Fürstenwall 25, 40190 Düsseldorf, Telefon: 0211/8553407, Telefax: 0211/8553408.
Az.: II/1 620-01