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431/2004

Kanalanschlussbeitrag und Hinzuerwerb einer Grundstücksfläche

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Das OVG NRW hatte in der Vergangenheit entschieden, dass die Zusammenfassung von Buchgrundstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit auf der Grundlage des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs des OVG NRW davon abhängt, ob zwischen zwei Buchgrundstücken ein Mindestmaß an rechtlicher Zusammengehörigkeit besteht. Ob eine solche Zusammengehörigkeit gegeben ist, ist nach dem OVG NRW an der zulässigen baulichen Nutzung der zusammenzufassenden Grundstücke zu messen. Eine lediglich tatsächliche gemeinsame Nutzung hat keine rechtliche Bedeutung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09. Juni 1998 – Az.: 15 A 6852/95 -, NWVBl 1999, S. 25). Das OVG NRW hat nunmehr mit Urteil vom 02. März 2004 (Az.: 15 A 1151/02) entschieden, dass ein Mindestmaß an rechtlicher Zusammengehörigkeit auch dann bestehen kann, wenn zwei Buchgrundstücke durch eine Vereinigungsbaulast verbunden sind und deshalb diese Buchgrundstücke (Flurstücke) auch tatsächlich einheitlich benutzt werden.

Az.: II/2 24-22 qu/g