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391/2004

Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

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Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen Ausprägung für verfassungswidrig. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss des 4. Senates (Az.: 4 K 317/91) heißt es als Begründung, der Gewerbesteuer unterlägen nur gewerblich tätige Unternehmen, nicht aber Freiberufler. Die Richter sehen darin eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Sie haben deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Bei bisherigen verfassungsgerichtlichen Überprüfungen der Gewerbesteuer hat das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlung nicht moniert. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir informieren.

Az.: IV/1 932-00/1