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145/2004

Anhörung im NRW-Landtag zum Konnexitätsprinzip

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Am 05. Februar 2004 fand im Landtag eine Anhörung zur Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Mit der Einführung des strikten Konnexitätsprinzips soll sichergestellt werden, daß die Kommunen zukünftig vor Aufgabenübertragungen ohne konkreten Ausgleich der zusätzlichen finanziellen Belastungen geschützt werden.

Der beratene Gesetzentwurf, die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie die Rede von Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider sind abrufbar im Intranet, Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, Konnexitätsprinzip.



Az.: I 011-00-1