Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle eine 28 Seiten umfassende Handreichung zum Bestattungsgesetz zugeleitet. Diese Handreichung enthält Hinweise zur Auslegung und Durchführung des Bestattungsgesetzes NRW.
Die Mitgliedsstädte und –gemeinden können die Handreichung abrufen im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Ordnungsrecht.
Az.: IV/2-873-00