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402/2004

Abmahnung wegen Kfz-Domains erneut vor Gericht

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Wider Erwarten beschäftigt sich erneut ein Gericht mit einer Abmahnung wegen der Verwendung der Kfz-Kennzeichen-Abkürzung einer Stadt als Domain-Name (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 36/2004). Nachdem im Dezember 2003 mit zwei negativen Feststellungsklagen gegen den Inhaber eines fragwürdigen Patentes auf die Nutzung von Kfz-Kennzeichen als Domainnamen erfolgreich vorgegangen wurde, versucht dieser nun erneut, diesmal vor dem Landgericht Düsseldorf, von einem Homepagebetreiber, der im Internet Automärkte mit Adressen wie "automarkt-hd.de", betrieb, Schadensersatz zu erlangen. Ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hat erscheint bei den vorangegangen Urteilen als fraglich.

Az.: G/3-1 800-01