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36/2004

Abmahnungen wegen Kfz-Domains zurückgenommen

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Offenbar befindet sich der Patentinhaber, der mehrere tausend Domain-Inhaber, die eine Internetadresse nach dem Schema XXX-Kfz-Kennzeichen.de besitzen, abgemahnt hat, auf dem Rückzug. Es liegen Berichte mehrerer Abgemahnter, darunter auch von Rechtsanwälten, vor, nach denen Herr Hermann außergerichtlich auf jegliche Ansprüche verzichtet hat. Der Wortlaut liegt der Geschäftsstelle des StGB NRW vor. Die gegen Herrn Hermann bzw. dessen Patent eingereichten Klagen (vgl. StGB NRW-Mitteilung 862/2003) sind damit jedoch noch nicht erledigt. Allerdings erging am 16.12.2003 ein Anerkenntnisurteil (LG Düsseldorf, Az. 4b O 429/03) auf eine negative Feststellungsklage, dass keine Ansprüche gegen die Webseitenbetreiber bestehen (vgl. transpatent.com/ra_krieger).

Az.: G/3 800-01