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312/2004

Rechte der fraktionslosen Ratsmitglieder

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Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 30. März 2004 (15 A 2360/02) rechtsgrundsätzlich entschieden, dass in Nordrhein-Westfalen einzelne Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, durch entsprechenden Ratsbeschluss das Recht erhalten können, Vorschläge für die Tagesordnung einer Ratssitzung zu machen (Initiativrecht) und als beratende Mitglieder in Ausschüsse gewählt zu werden. Demgegenüber dürfen solche Ratsmitglieder über die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Zuwendungen erhalten.


Az.: I/2 020-08-48