Aufgrund massiver Kritik der kommunalen Spitzenverbände an der unzureichenden Berücksichtigung kommunaler Mitarbeiter im Rahmen der Programmschulung hat die BA ihre bisherigen Handlungsempfehlungen aufgehoben. Künftig werden nicht wie bisher lediglich zwei Mitarbeiter je kommunalem Träger ausgebildet, sondern nach dem Schlüssel 1/3 Kommunale, 2/3 BA- Mitarbeiter. Auch werden für die Ausbildung kommunaler Mitarbeiter nun nicht mehr ausschließlich Randzeiten vorgesehen. Vorhergehende Handlungsanweisungen zur Schulung kommunaler Mitarbeiter werden nach Auskunft der BA damit außer Kraft gesetzt.
Az.: III/1 810-2