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716/2004

"Rathaus-Oberhausen.de" steht der Stadt zu

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Der als "Rathaus-Domain-Grabber" bekannte "Künstler" Jürgen Bülow (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 633/2004) muss einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Das LG Duisburg entschied in einem Beschluss vom 27.05.2004 (Az.: 10 O 79/04), mit dem Herrn Bülow Prozesskostenhilfe verweigert wurde, dass Internet-Adressen nach dem Muster "rathaus-stadtname.de" ausschließlich Kommunen zustehen. Bei der unbefugten Nutzung durch Private würde eine Zuordnungsverwirrung entstehen, die gegen das Namensrecht der entsprechenden Stadt oder Gemeinde verstößt. Sobald eine rechtskräftige Entscheidung der Geschäftsstelle vorliegt, wird es eine weitere StGB NRW-Mitteilung hierzu geben.

Az.: G/3-1 830-06