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656/2004

Überschwemmungsgebietsverordnungen und bestehende Bauleitplanung

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Aufgrund aktueller Rechtsprechung ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten u.a. in rechtskräftig festgesetzten Bebauungsplangebieten, in Innenbereichen und in Bereichen entsprechender Satzungen auf der Grundlage des § 34 BauGB rechtswidrig. Dies hat die Bezirksregierung Köln in ihrem Schreiben vom 07.07.2004 gegenüber der Mitgliedsgemeinde Lindlar geäußert. Wir weisen auf die nach unserer Auffassung zutreffende Rechtsmeinung hin.

Wir bitten, in gleich gelagerten Fällen auf die Verwaltungspraxis der Bezirksregierung Köln unter Zugrundelegung der zitierten Rechtsauffassung zu verweisen.

Az.: II/1 620-01